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Covid 19 Betretungsregeln / Hygiene

Die neuen Betretungstregeln nach dem 3. Lockdown:

 

Ab Montag 8.2.2021 dürfen Tattoostudios unter folgenden Auflagen wieder öffnen: 

Für Tattootermine:

• Tragen einer FFP2 Maske,

• Negativ Bescheid eines Covid19 Tests nicht älter als 48h.

• Keine Begleitpersonen.

Für Besprechungstermine (Immer Freitags 13-18Uhr):

• Tragen einer FFP2 Maske

• Es ist kein Test nötig, da wir da Abstände einhalten können. 

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?

Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis).

Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Infos zu Testangeboten findet ihr hier:

https://coronavirus.wien.gv.at/site/testangebote/

Eine Auflistung aller öffentlichen Apotheken welche Durchführung von Covid-19-Tests als Spezialgebiet anbieten findet ihr hier:

https://www.apoapp.co.at/wp-content/uploads/covid-19-antigentests-apothekenliste.pdf

Wir danken Euch für Eure Mithilfe und freuen uns auf spannende Projekte.

Hautundliebe_Tattoo_Hygienezertifikat_20
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